Kirchenmitgliedschaft

Die Kirche ist ein Netzwerk, das ein verlässliches Koordinatensystem bietet:

  1. Die Kirche bietet Profil. Sie bezahlt mit Werten: evangelisch-reformierter Glaube.
  2. Die Kirche bietet Nähe. Sie bezahlt mit Zeit: ihr Prinzip ist die Liebe.
  3. Die Kirche bietet Vielfalt. Sie bezahlt mit Raum: sie widmet sich dem Menschen nicht nur in seinen starken, sondern auch in seinen schwachen Momenten.
  4. Kirche bietet Versöhnung. Sie bezahlt mit Dienst: sie wendet sich selbstlos und zweckfrei anderen zu.

Eintritt

Sie sind nicht Mitglied unserer Kirchgemeinde, möchten dies aber gerne werden? Dann ist ein Eintritt in die evangelisch-reformierte Kirche jederzeit möglich. Auch bei einem Wiedereintritt stehen die Türen offen. Melden Sie sich bitte im Sekretariat, bei einer Pfarrperson oder bei einem Mitglied der Kirchenvorsteherschaft. Man wird dann mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch die weiteren Schritte besprechen und Sie gerne bei Gottesdiensten und verschiedenen Angeboten und Gelegenheiten willkommen heissen.

Austritt

Treten Sie aus der Kirche aus, dann künden Sie nicht nur ein Stück Gemeinschaft auf, sondern erlischt auch Ihr Anspruch auf kirchliche Begleitung und Handlungen. Sie verlassen eine Ge­meinschaft, in der Kleine wie Grosse, Alte wie Junge und Ohnmächtige wie Mächtige teilneh­men und einander teilhaben lassen. Mit Ihrem Austritt entziehen Sie nicht nur sich selbst der kirchlichen Gemeinschaft, sondern auch der Gesellschaft einen Beitrag zu ihrem Wohl. Die Kirche dient sowohl in der Schule, als auch im Sozial-Diakonischen und im Senioren-Bereich.
Mit Ihrem Austritt verlassen Sie nicht einfach diese Kirchgemeinde, sondern die Evange­lisch-reformierte Landeskirche überhaupt. Dies bedeutet, sollten Sie trotzdem kirchliche Dienste (Taufe, Religionsunterricht, Trauung, Abdankung u.a.) in Anspruch nehmen wollen, so müssen Sie abklären, ob eine spezielle Vereinbarung möglich ist und auch die Kosten tragen. Im Todesfall bedeutet dies, dass die Angehörigen auf sich selbst gestellt sind. Sowohl in der Trauer wie bei der Besprechung und Durchführung der Abdankung. All dieser Dienst kostet Zeit und Raum.

Sollten Sie an Ihrem Entschluss festhalten, kann der Austritt erst vollzogen werden, wenn dem Sekretariat oder dem Präsidium der Kirchenvorsteherschaft Ihr Schreiben mit amtlich bestätigter Unterschrift vorliegt. Dazu müssen Sie Ihren Brief bei der Verwaltung der Politischen Gemeinde vorlegen und beglaubigen lassen (gemäss Kirchenordnung der Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen, Art. 24).